wallstreet:online AG: Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen platziert
wallstreet:online AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen platziert NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE Berlin, 5. Juli 2019 - Vorstand und Aufsichtsrat der wallstreet:online AG haben heute beschlossen, die gestern bekanntgegebene Kapitalerhöhung im Umfang von EUR 131.900,00 durch Ausgabe von 131.900 neuen Aktien durchzuführen. Dies entspricht ca. 8% des Grundkapitals. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 45,00 pro neuer Aktie festgelegt. Der Emissionserlös beträgt damit ca. EUR 6 Millionen. Die Refinanzierung des Kaufpreises für den Erwerb der Anteile an der ARIVA.DE AG und Kapital für weiteres Wachstum sind damit gesichert. Mitteilende Person: Stefan Zmojda, Vorstandsmitglied Disclaimer Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der wallstreet:online AG dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der wallstreet:online AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Mitteilung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
05.07.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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